von Winfried Wolf
wie den Medien zu entnehmen war, kommt es bei der Deutschen Bahn AG
mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Arbeitskampf – und zu Streiks. Am
9.8. wird die GDL das Ergebnis der Urabstimmung bekannt geben. Es dürfte
eine übergroße, wenn nicht überwältigende Mehrheit sein, die für einen
Streik zur Durchsetzung der GDL-Forderungen stimmt.
Und sehr zeitnah zu diesem Ergebnis wird die Bahn bestreikt werden.
Die Forderungen der GDL sind absolut gerechtfertigt – und
nachvollziehbar. Gefordert wird nur ein Abschluss in identischer Höhe
wie es einen solchen im Frühjahr im Öffentlichen Dienst gab (nicht zu
verwechseln mit dem Reallohn-Verlust-Abschluss, den es bei den Flughäfen
gab – was der Bahnvorstand recht frech stattdessen anbietet). Wobei dies
ziemlich exakt das Doppelte dessen ist, was Ende 2020 die EVG in einem
Tarifvertrag mit der DB abgeschlossen hat.
Im Hintergrund spielt natürlich mit, dass dieser Arbeitskampf für die
GDL existenziell ist. Zum ersten Mal wollen der Arbeitgeber, also die DB
AG, also die Bundesregierung, also CDU/CSU und SPD, das
Tarifeinheitsgesetz zur Anwendnung bringen.
Dieses Gesetz besagt – vereinfacht – dass in einem „Betrieb“ nur
diejenige Gewerkschaft einen Tarifabschluss abschließen darf, die im
„Betrieb“ die relative Mehrheit hat (die unter den gewerkschaftlich
Organisierten die meisten Mitglieder hat). Wobei die Definition, was ein
„Betrieb“ jeweils ist, extrem variabel ist, dass heißt, das kann vom
Arbeitgeber und ggfs. von Gerichten absolut willkürlich festgelegt
werden – um vor allem die GDL in möglichst vielen „Betrieben“ als die
kleinere Gewerkschaft darzustellen , ihr also die Tariffähigkeit
abzusprechen.
Dieses Gesetz wurde zwar 2015 beschlossen (vor allem um aufmüpfige
Gewerkschaften wie Cockpit, Marburger Bund und GDL zum Schweigen zu
bringen oder um diese zumindest an den Rand zu drängen). Doch damals, im
Mai 2015, konnte die GDL nach harten Streiks einen Tarifabschluss
erreichen, in dem der Arbeitgeber, die DB AG, auf die Anwendung des
Tarifeinheitsgesetzes verzichtete – bis Ende der Laufzeit dieses
Vertrags, was Ende 2020 der Fall war.
Was ja wieder belegt, dass das natürlich geht – zwei unterschiedliche
Tarifverträge in ein und demselben „Betrieb“ – so wie es ja auch
jahrzehntelang in Westdeutschland, als es noch die DAG gab,
unterschiedliche Tarifverträge in Tausenden „Betrieben“ gab – solche,
die für die jeweilige DGB-Gewerkschaft galten (z.B. damals die HBV) und
solche, die für die DAG galten.
Geht doch … soll aber nicht sein. Weil … siehe oben.
Jetzt treten die DB AG, also die Bundesregierung, also CDU, CSU, FDP und
SPD provokativ auf. Geordert wird die Anwendung des
Tarifeinheitsgesetzes – und ein Tarifabschluss, der auf deutlichen
Reallohnabbau hinausläuft.
Die Details des Projekts sind meinem Startartikel auf der neuen Website zur
STREIKZEITUNG zu entnehmen.